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Dual Studierende schützt nur der Tarif

Jüngst hat die Bundesregierung das Berufsbildungsgesetz (BBiG) reformiert, das der Berufsausbildung in Deutschland einen festen Rahmen gibt. Gerade die SPD hat sich, auf Druck der Gewerkschaften, erfolgreich für einige Verbesserungen für Auszubildende stark gemacht. Dual Studierende bleiben jedoch weiterhin außen vor, kritisieren die Gewerkschaften. Deshalb luden sie die Bielefelder SPD-Bundestagsabgeordnete Wiebke Esdar, die im Bildungsausschuss Verantwortung trägt, zum Gespräch.

„Trotz der immer größeren Zahl von Dual Studierenden gibt es hier viel Wildwuchs und zu wenig festgeschriebene Rechte. Gerade im Konfliktfall mit dem Arbeitgeber sind die jungen Menschen eher die Leidtragenden“, sagt Günter Neumann, IG Metall-Betriebsratsvorsitzender bei ATOS in Paderborn. In Verhandlungen mit seinem Arbeitgeber, dem großen IT-Dienstleister mit Paderborner Standort, gelang es jedoch, durch einen Dual Studierenden-Tarifvertrag wichtige Standards zwischen IG Metall und ATOS rechtlich festzuschreiben. „Der Tarifvertrag gibt den Dual Studierenden mehr Geld und eine sichere, vertragliche Perspektive. Trotzdem fehlt ohne gesetzliche Absicherung eine wichtige Basis in diesem Bereich. Hier ist die Politik weiterhin gefordert“, konstatiert Konrad Jablonski, IG Metall-Geschäftsführer Paderborn und gewerkschaftlicher Unternehmensbeauftragter für ATOS.

„Wir haben beim BBiG viel erreicht, aber bei der Aufnahme der Dual Studierenden ins Gesetz hat die Union sich quer stellt und nur einen Kompromiss zugelassen. In dem vereinbarten Überprüfungsprozess werden wir uns weiterhin für die Rechte der Dual Studierenden stark machen“, versprach die SPD-Abgeordnete Wiebke Esdar. Sie erläuterte den vom Bundestag beschlossenen Evaluationsprozess von Bund, Ländern und Sozialpartnern zum Dualen Studium, in dem auch konkrete Handlungsvorschläge für den Schutz Dualer Studierender erarbeitet werden sollen. „Wir als Gewerkschaften werden uns in den Prozess einbringen und weiterhin fordern, dass alle Dual Studierenden von den Qualitätsstandards und Schutzrechten des Berufsbildungsgesetzes im Betrieb profitieren müssen“, führt Clea Stille, Gewerkschaftssekretärin beim DGB Ostwestfalen-Lippe, aus.