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Mit Solidarität am Arbeitsplatz zur Überwindung der Krise beitragen – und 2021 Zukunftspakt anpacken

Paderborn. Die IG Metall NRW hat sich mit den Arbeitgebern für die Metall- & Elektroindustrie auf eine schnelle Krisenreaktion geeinigt und die große Tarifrunde auf 2021 vertagt: „Unser Ziel bleibt, mit den Arbeitgebern so schnell wie möglich ein Zukunftspaket mit einer Kaufkraftstärkung zu vereinbaren“, sagt Konrad Jablonski, Geschäftsführer und Kassierer der IG Metall Paderborn. Nur so ließe sich die Transformation gerade in der hochtechnologischen Paderborner Industrie fair gestalten. „In der aktuellen Krisensituation ist allerdings schnelles und gemeinsames Handeln gefragt, um die akuten Alltagssorgen der Beschäftigten zu lindern“, fügt der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Paderborn, Carmelo Zanghi, hinzu. Die NRW-Arbeitgeber hätten sich darauf eingelassen, zumindest die Kurzarbeit sozial abzufedern, so Entlassungswellen auszuschließen und Eltern zu entlasten. „Diese akuten Problemlösungen haben uns überzeugt, bis zum Jahresende ein Krisenpaket abzuschließen und die große Tarifrunde zu vertagen“, erläutert Carmelo Zanghi. Klar sei jedoch, dass die Paderborner Arbeitgeber die Zukunftsfragen nicht vor sich her schieben dürfen: „Wir erwarten jetzt gemeinsames, pragmatisches Handeln! Wenn von Arbeitgeberseite stattdessen Ausbildungsplätze reduziert und Zukunftsperspektiven zerstört werden, wissen wir darauf zu antworten.“

 

Das erzielte Tarifergebnis beinhaltet folgende Punkte:

 

Der Tarifvertrag „Zukunft in Arbeit“ hat in der Krise 2009/2010 dafür gesorgt, dass es keine Entlassungen gegeben hat. Er wird reaktiviert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Um die Einführung von Kurzarbeit zu erleichtern, können in der Laufzeit des Tarifvertrages die Sonderzahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezwölftelt und dem monatlichen Einkommen hinzugerechnet werden. Dadurch erhöht sich das monatliche Kurzarbeitergeld. Dafür erhalten die Beschäftigten einen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen. Der Tarifvertrag tritt sofort in Kraft und kann frühestens zum 31.12. 2020 gekündigt werden.

 

Ein „Solidartarifvertrag 2020“ ergänzt die Regelungen des Tarifvertrages „Zukunft in Arbeit 2020“ u.a. um folgende Punkte:

·         Zur Verminderung sozialer Härten insbesondere bei Kurzarbeit wird in jedem Betrieb ein Solidartopf eingerichtet. Der Betrag, der in diesen Topf eingezahlt wird, errechnet sich aus der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb multipliziert mit 350 Euro. Die konkreten Aufzahlungsmodalitäten werden in einer Betriebs­vereinbarung geregelt. Nicht verwendete Mittel des Solidartopfes werden an die zum Stichtag 1. Dezember 2020 im Betrieb Beschäftigten zu gleichen Teilen ausgezahlt.

·         Bei Kinderbetreuungsengpässen im Zuge der Schul- und Kitaschließungen wird die Möglichkeit, 8 freie Tage statt des tariflichen Zusatzgeldes zu nehmen, auf Eltern von Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erweitert.

·         Zusätzlich erhalten Beschäftigte im Jahr 2020 für die Betreuung von Kindern mindestens fünf freie Tagen ohne Anrechnung auf den Urlaub unter Weiterzahlung des Entgeltes.

Alle Regelungen des „Solidartarifvertrag 2020“ treten sofort in Kraft. Der Vertrag kann zum 31.12.2020 gekündigt werden.